APWPT e.V.

Austria

Legal bases for PMSE use

BUNDESGESETZBLATT:

332. Verordnung am 12. Oktober 2009 veröffentlicht:
Änderung der Verordnung betreffend die Frequenzbereichszuweisung

BGBl. II Nr. 333/2009 - Hauptdokument (PDF)
BGBl. II Nr. 333/2009 - FBZV_Anlage 1 (PDF)
BGBl. II Nr. 333/2009 - FBZV_Anlage 2 (PDF)

Die finden die Informationsseite des Bundeskanzleramt Österreich hier

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BUNDESGESETZBLATT:

333. Verordnung am 12. Oktober 2009 veröffentlicht:
Änderung der Frequenznutzungsverordnung 2005


BGBl. II Nr. 333/2009 - Hauptdokument (PDF)
BGBl. II Nr. 333/2009 - Anlagen (PDF)

Die finden die Informationsseite des Bundeskanzleramt Österreich hier

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233. Verordnung: Änderung der Frequenznutzungsverordnung 2005
(21.07.2009)

Die den Frequenzbereich 790 – 862 MHz betreffende Zeile der Anlage zur Frequenznutzungsverordnung 2005 wird geändert.

Sie erhalten die Verordnung hier [123 KB] .

234. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Frequenzbereichszuweisung
(21.07.2009)

Sie erhalten die Verordnung hier [114 KB] .

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Link to the 'Nationaler Frequenznutzungsplan' (German BMViT Homepage)
Funk – Schnittstellenbeschreibungen Bild und Ton [173 KB] (Ausgabe: 06.12.2004)

 

Typical national spectrum use

bmvit, December 2009 (English information):

INFORMATION OF THE TELECOMMUNICATION AUTHORITY
on usage of the frequency band 470 – 862 MHz for radio microphones

"
In general the usage of the frequency band 470 – 790 MHz for radio microphones remains unaffected. However the frequency gaps as existed between the analogue TV channels are no longer available. On the other hand the broadcasting assignments under the GE06 – Plan for digital TV provide „White Spaces“ (i.e. regionally unused channels between TV allotments) in each particular region, which may be used by radio microphones.
As a result of the switch-over to digital terrestrial TV the available spectrum for radio microphones may be reduced in some areas, in particular for sites near the border to neighbouring countries..

.. In future the frequency band 790 – 862 MHz will not be available any more for radio microphones. During the World Radiocommunication Conference 2007 (WRC-07) it was decided to allocate the frequency band 790 – 862 MHz in addition to the broadcasting service also to the mobile service on a primary basis for usage by International Mobile Telecommunications (IMT). Based on the characteristics of the operation of IMT systems an additional usage of this band on a secondary basis for radio microphone will not be possible.

The current date for the implementation of the mobile (IMT) service is 17 June 2015 (according to ITU RR FN 5.316B), but there is a possibility of shifting this date to an earlier point in time depending on the regulations concerning the „Digital Dividend„, which are under development in ITU-R, CEPT, relevant bodies of the European Commission and nationally..
"

You will get the bmvit info letter here

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bmvit, December 2009 (German information):

INFORMATION DER OBERSTEN FERNMELDEBEHÖRDE
über die Nutzung des Frequenzbereichs 470–862 MHz durch Funk-Mikrophone


" Im Frequenzbereich 470 – 790 MHz bleibt die Situation für die Funk-Mikrophone grundsätzlich unverändert. Allerdings sind zwischen den TV Kanälen keine Frequenzlücken mehr verfügbar. Auf der anderen Seite bestehen im GE06-Plan zwischen den großräumigen TV Planeintragungen regional begrenzte, ungenutzte Kanäle („White Spaces„), welche durch Funk - Mikrofone genutzt werden können.

Durch die Umstellung auf das digitale terrestrische Fernsehen kann das für Funk-Mikrophone nutzbare Frequenzspektrum in einigen Gebieten, insbesondere im Bereich der Staatsgrenzen, eingeschränkt werden..

..Der Frequenzbereich 790 – 862 MHz wird in Zukunft nicht mehr für Funk-Mikrophone zur Verfügung stehen. Von der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) wurde der Frequenzbereich 790 – 862 MHz ab dem 17. Juni 2015 neben dem Rundfunk (Broadcasting) auch für Mobilfunk für die Nutzung durch International Mobile Telecommunications (IMT) primär gewidmet. Aufgrund der Betriebscharakteristik von IMT ist eine Sekundärnutzung dieses Frequenzbereichs durch Funk-Mikrophone in Zukunft nicht mehr möglich..
"

Sie finden den Info-Brief des bmvit hier

National government address

The relevant Telecommunications authority is the BMViT

Address:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion III
Bereich Telekom - Post
Ghegastraße 1
A-1030 Wien
Austria
Phone: +43 1 711 62 65 4001

Link to the Telecommunications Homepage (English BMViT homepage)
Link to the 'Frequenzbereichs-Zuweisungsverordnung' (German BMViT homepage)

Present national discussion on PMSE


Offener Brief des Präsidenten des ÖTMV (März 2010)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Österreichische Ton- und Musikgestaltervereinigung vertritt die Interessen der Tonmeister, Tontechniker, Tonassistenten, musikalischen Aufnahmeleiter und Musikproduzenten Österreichs. Seine Mitglieder
arbeiten in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Theater, Musical, Musikproduktion, Bühnenshow, Veranstaltungstechnik, Beschallung und Filmton, um nur die wichtigsten zu nennen.

Die meisten Veranstaltungen und Produktionen kommen heute nicht mehr ohne Funkmikrofone aus, sie wurden jahrzehntelang erfolgreich im gegenseitigen Einvernehmen mit den TV-Sendern betrieben. Das war eine natürliche Partnerschaft, denn schließlich produzierte man oft direkt oder indirekt für das Fernsehen, oder es wurde ein TV-Mitschnitt einer Veranstaltung angefertigt.

Jetzt soll unter dem Titel "Digitale Dividende" dem Fernsehen (und damit den Betreibern von Funkmikrofonen) ein Teil des Spektrums weggenommen werden. Manche TV-Anstalten sind vielleicht momentan nicht dagegen, weil sie zusätzliche Einkünfte erhoffen. In einigen Jahren werden Ihnen diese Frequenzen jedoch fehlen. Nach unserer und vieler Konsumenten Meinung ist DVB-T qualitativ nicht gut genug - eine erste Nachbesserung steht mit DVB-T 2 bereits vor der Tür, eine substantielle Verbesserung der Bildqualität wird aber nur durch höhere Bandbreiten möglich sein.

High Definition TV ist nahe Zukunft und bereits Gegenwart, es wird nochmals höhere Bandbreite benötigt. Weiters wird die Anzahl der Programmanbieter steigen, in Österreich sind bereits mehrere Multiplexe geplant.

Alle diese Entwicklungen werden das UHF-TV-Band immer dichter belegen und eine Mitnutzung durch Funkmikrofone erschweren . Eine Umwidmung der Frequenzen ab 790 MHz für andere Zwecke würde die Senderdichte im verbleibenden UHF-TV-Frequenzbereich weiter erhöhen und letzten Endes den Betrieb von Funkmikrofonen de facto unmöglich machen.

Will die EU das wirklich?

Oft wird ein alternatives Frequenzband für Funkmikrofone und drahtlose In-Ear Monitoring Anlagen vorgeschlagen. Das erscheint uns wenig zielführend. Bei tieferen Frequenzen wären die Antennen zu lang. Bei höheren Frequenzen wären die Abstrahlungsbedingungen noch ungünstiger, eine höhere Sendeleistung erforderlich. Das würde bei am Körper getragenen Sendern (z.B. Musicaldarsteller etc.) erhöhte Belastung des menschliche Körpers sowie eine verkürzte Betriebszeit bedeuten. Der derzeit verwendete Frequenzbereich wird nicht ohne Grund verwendet und hat sich bewährt.


Von Mobilfunkern wird oft das Argument gebracht, die Funkmikrofonhersteller hätten die Digitalisierung verschlafen. Das ist nicht korrekt.

1)
Digital ist nicht prinzipiell besser, ein modernes analoges Funkmikrofon kann einen Dynamikbereich von ca. 115 dB übertragen. Mit der Technologie eines Mobiltelefons kann man keinen Opernsänger übertragen. Digitale Übertragung, die analoger Übertragung etwa gleichwertig ist, würde ein Vielfaches der bisherigen Bandbreite benötigen. Selbst eine digitale Übertragung mit einer wesentlich schlechteren Tonqualität als CD (16 Bit / 44,1 kHz, nicht datenreduziert), z. B. mit datenreduzierten 160 kBit/s würde KEINE ERSPARNIS AN BANDBREITE bringen, sondern im Gegenteil, sogar mehr benötigen als bisher.

Fazit: Eine digitale Übertragung, selbst mit mittelmäßiger Qualität, benötigt mehr Bandbreite als eine hochqualitative analoge Übertragung. Die Situation wird durch digitale Übertragung nicht verbessert.

2)
Beim Ton steigen für wichtige Produktionen die qualitativen Anforderungen, genauso wie beim Bild z.B. mit High Definition TV. Digitale Tonaufnahmen werden heute neben den verbreiteten 24Bit/48 kHz auch mit Samplingraten von 96 kHz, 192 kHz, 352,8 kHz (DXD) und sogar 2822,4 kHz (DSD) gemacht.
Es ist qualitätstechnisch nicht möglich das Signal des Funkmikrofons mit Datenreduktion - also mit wesentlich schlechterer Qualität als CD (nicht datenreduziert 16 Bit / 44,1 kHz) - zu der wesentlich höherqualitativen Aufnahme- oder Übertragungstechnik zu senden.
Fazit: Steigende qualitative Anforderungen beim Ton erfordern verbesserte Funkmikrofone, keine verschlechterten.

3)
Bei Störungen oder zu schwachem Antennensignal reagieren digitale Funkmikrofon-Systeme erfahrungsgemäß mit sehr lautem Knacken oder Totalausfall, für Bühnenveranstaltungen eine empfindliche Störung für das Publikum. Analoge Funkmikrofone reagieren in diesen Fällen mit ansteigendem Rauschen, der Anwender kann darauf reagieren, eine Bühnenveranstaltung wird nur unwesentlich gestört.

Fazit: Eine gestörte analoge Übertragung verhält sich besser als eine gestörte digitale Übertragung.

4)
Digitale Funkmikrofone sind nicht überall einsetzbar. Viele Künstler bestehen auf analoger Übertragung und/oder auf einem analogen Funk In-Ear Monitor. Diese Entscheidungen fallen meistens aufgrund von inakzeptablen Verzögerungen in der digitalen Übertragung (Latenzen), die für viele Künstler eine Einschränkung in ihrer künstlerischen Leistungsfähigkeit bedeuten würde.
Tonschaffende wollen und müssen gemeinsam mit ihren Kunden und Künstlern in jedem Anwendungsfall entscheiden, ob analoge oder digitale Übertragung zum Einsatz kommt.

Fazit: Digitale Mikrofon- und In-Ear Übertragung ist wegen zusätzlicher Latenzzeiten für viele Künstler nicht akzeptabel.


Konsequenzen:

Die Umwidmung von TV- Frequenzen würde unvorhersehbare technische, künstlerische und wirtschaftliche Konsequenzen bedeuten.

Die optimale Nutzung der "Digitalen Dividende" wäre unserer Meinung nach eine Umwidmung zur Verwendung von drahtlosen Funkmikrofonen und drahtlosen In-Ear Monitoring Anlagen.


Wir bitten und fordern dringend eine Lösung dieses Problems, bevor uns der Frequenzbereich von 790 - 862 MHz abhanden kommt um anspruchsvolle künstlerische, sportliche, unterhaltende und sonstige Produktionen und Veranstaltungen jeglicher Art ,besonders in Ballungsräumen, in Zukunft weiterhin durchführen zu können.

Prof. Ing. Wolfgang Fritz
Präsident ÖTMV

Die Homepage des ÖTMV finden Sie hier: http://www.oetmv.org/

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Zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FZBV) und zur Frequenznutzungsverordnung (FNV) sind Stellungnahmenan das BMViT möglich.

Auszug aus den Erläuterungen des BMViT:


Gemäß § 52 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes 2003 hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf der Grundlage des Frequenzbereichszuweisungsplanes einen Frequenznutzungsplan zu erstellen, mit welchem die Frequenzbereiche auf Frequenznutzungen aufgeteilt sowie Festlegungen für diese Frequenznutzungen getroffen werden.

Der Frequenznutzungsplan basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (insbesondere auf Artikel 5 der Vollzugsordnung für den Funkdienst), der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) und bi- oder multilateralen Vereinbarungen mit den Nachbarverwaltungen sowie auf einschlägigen Entscheidungen der Europäischen Kommission. Der Frequenznutzungsplan enthält Angaben über die hauptsächliche nationale Frequenznutzung, eine Beschreibung der Frequenznutzung für gegenwärtige und zukünftige Funkanwendungen, sowie Informationen und Referenzen auf die mit der Frequenznutzung und Frequenzplanung in Zusammenhang stehenden Grundlagen, wie z.B. Verweise auf einschlägige Gesetze, Verordnungen, andere Rechtsvorschriften sowie multilaterale Vereinbarungen und Abkommen. Der Frequenznutzungsplan enthält außerdem Hinweise auf die Luftschnittstellenbeschreibungen für die verschiedenen Funkanwendungen entsprechend dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BGBl. I Nr. 134/2001 in der Fassung BGBl. I Nr. 133/2005).

Die derzeit in Geltung stehende Frequenznutzungsverordnung, BGBl. II Nr. 307/2005.