M. Fehr, 09. Juni 2009
Partikuläres Interesse (in der Frequenzvergabe) als politisches Phänomen?
Die aktuelle Diskussion zur Vergabe von UHF-Frequenzen an neue Mobilfunkdienste könnte als Beispiel für den Partikularismus in die Lehrbücher eingehen.
Für mich sind partikuläre Interessen Gruppeninteressen, zum Beispiel das Gemeinwesen als Ganzes, bestimmter Interessengruppen oder staatlicher Teilsysteme (Länder, Kommunen).
Was prägt unsere aktuelle Diskussion zur Vergabe von UHF-Frequenzen an neue Mobilfunkanwendungen (bzw. an Unternehmen)?
Antwort: Die Breitbandinitiative der Bundesregierung mit besonderem Fokus auf drahtlose Internetzugänge in ländlichen Gebieten.
Für diese relativ kleine Problemteilmenge sind wir offenbar bereit massive Eingriffe in die professionelle Veranstaltungsproduktion zu riskieren.
Dabei ist die Fähigkeit neuer Mobilfunkanwendungen (derzeit noch in der Standardisierung befindlich) begrenzt, sehr kurzfristig (2009/2010) hilfreiche Lösung zu generieren. Am Weltmarkt sind offenbar alternative Produkte mit schnellerer Einsetzbarkeit vorhanden.
Zusätzlich ist die drahtlose Kommunikation grundsätzlich limitiert, das permanent wachsende Datenaufkommen langfristig für den Endnutzer bereitzustellen.
Es wird also auf einem wenig belastbaren Fundament ein partikuläres Interesse formuliert und gesellschaftlicher Handlungsdruck abgeleitet.
Überdecken die Folgen bewusst herbeigeführter Änderungen in der Frequenzzuweisung aber nicht andere, möglicherweise noch wichtigere, partikuläre Interessen?
Besteht nicht ein massives Gemeininteresse an Öffentlichkeit, dargestellt über die professionelle Veranstaltungsproduktion, Kunst und Kultur, Rundfunk und Fernsehen, die freie Nachrichtenberichterstattung, die Filmproduktion, Kongresse, Industriemessen u.v.m?
Alle dieses Gemeininteresse tragenden Einrichtungen, Veranstalter, Produzenten und deren Ausrüster fördern diese Öffentlichkeit seit Jahrzehnten und erwarten die politischen Rahmenbedingungen, dieser gesellschaftlichen Forderung weiter gerecht werden zu können.
Es bleibt die Frage welches partikuläre Interesse letztlich von Relevanz sein wird oder ob wir in sachlicher Konzeptarbeit und ohne neue Benachteiligungen neue Anwendungsfacetten einräumen können.
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A. Kränkl (A), 03. Juni 2009
In den letzten 40 Jahren konnte sich die Unterhaltungsbranche auf einen Service praktisch immer „blind“ verlassen:
„Die störungsfreie, drahtlose Audio-Übertragungstechnik mit bester Broadcastqualität.“
Dort wo sich Künstler in Stadien, Seebühnen, Opern- und Rock- bzw. Jazzfestivals die Bewegungsfreiheit und örtliche Unabhängigkeit als fixen Bestandteil der Inszenierung betrachtet haben, könnten, so es nach dem Willen einiger Mobilkomunternehmen geht, schon recht bald wieder Kabelsalat herrschen und starre, eintönige Choreographien die Zuschauer vertreiben.
Rein gesetzlich sind drahtlose Produktionswerkzeuge dem „Primärdienst“ Rundfunk als „Sekundärdienst“ untergeordnet. Somit müssen diese drahtlosen Produktionsmittel, sollte ein Primärdienst im Betrieb gestört werden, in einen anderen Bereich ausweichen. Dies war bei den bisher verwendeten analogen, terrestrischen Rundfunksendern ausreichend erprobt und kein Problem.
Die seit kurzer Zeit eingeführte, terrestrische DVBT Übertragung stellt durch den enorm höheren Spektrumbedarf je Sendekanal ein großes Problem dar (d.R: Wegfall der 1 MHz Lücke in der Mikrofone früher betrieben wurden). Damit könnten drahtlose Produktionswerkzeuge auch noch irgendwie störungsfrei umgehen indem resultierende Spektrumlücken sinnvoll genützt werden.
Mehrere Mobilkomunternehmen versuchen seit geraumer Zeit mit enormen Anstrengungen europaweit Frequenzspektren, welche bis dato von uns Audiospezialisten genutzt werden, streitig zu machen und planen die störungsfreie, drahtlose Übertragung von z.B. Audiosignalen im bestehenden UHF Spektrum zu vertreiben. Sollte dies gelingen ist kurzfristig der Produktionsbetrieb der gesamten Multimediabranche in der bisher gewohnten Menge und Qualität nicht aufrecht zu erhalten.
Drahtlose Produktionswerkzeuge sind zwar rein juristisch, technisch gesehen, wie oben beschrieben, ein Sekundärdienst sind jedoch steckt ein enormer technischer Aufwand und ein nicht wegzudenkender Faktor für die gesamte Unterhaltungsindustrie dahinter!
So werden zum Beispiel beim „Spiel auf dem See“ der Bregenzer Festspiele gleichzeitig bis zu 60 (Projektbezogen auch durchaus mehr) Künstler per Funkmikrofon in die Tonanlage eingespeist und mit Hilfe von „Monitoringstrecken“ wiederum Informationen von der Regie an Kopfhörer, die der Künstler versteckt trägt, zurückgesendet.
Die Anforderungen an die Technik der Seebühne sind inzwischen so hoch, das in 150 Metern Entfernung im offenen Zuschauerraum unter 7.500 Besuchern ein kritischer Kunstkenner die Koloratur der Hauptdarstellerin beurteilen soll und gleichzeitig womöglich eine High End DVD Produktion erarbeitet wird.
Das alles mit Hilfe beinahe unsichtbarer, drahtloser Mikrofone!!
Um den Fortbestand dieser in Jahren aufgebauten Kompetenz zu erhalten, den bundesweiten Kulturbetrieb gleichzeitig aber sicherzustellen arbeiten das BMVIT, die RTR, das APWPT Forum, die WKO gemeinsam mit uns und anderen Herstellern an der Umsetzung eines Planes, das verwendete Spektrum bestenfalls weiterhin freizuhalten oder aber uns einen technologisch machbaren Weg zu zeigen die bestehende drahtlose Übertragungsqualität, -quantität und Betriebssicherheit auch in den nächsten Jahrzehnten
sicherzustellen.
Obwohl wir ein „transparenter“ also unsichtbarer Dienstleister sind – zu hören sind wir sehr wohl!!
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M. Fehr, 30. Mai 2009
Reaktionen auf den Blog vom 28. Mai 2009 :
Das gestrige Blog hat eine Vielzahl von Reaktionen initiiert. Über einige Antworten soll heute auszugsweise berichtet werden.
Ein Leser schreibt:
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Bemerkenswert ist es sicher, dass die Bundesratsentscheidung.. vertagt wurde. Danken muss man sicher allen, die versucht haben in mühevoller Kleinarbeit den politischen Entscheidungsträgern die Problematik und Brisanz näher zu bringen..
Die Antwort von Dr. Günter Krings - auf den Brief von Herrn Linßen - lässt den Unmut über das Verhalten von einigen Politikern langsam aber sicher höher steigen (mal sehr vorsichtig ausgedrückt).
„
Weiter wird angemerkt:
„
Zitat: "..Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen.."
Es wird jetzt allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber, nachdem die Schutzwürdigkeit hinlänglich dargestellt wurde, endlich diesen Schutzanspruch auch durch Verordnung formuliert und umsetzt!
„
Eine ECC/CEPT Konferenz hat in der letzten Woche einen Report abgeschlossen, in dem die drahtlosen Produktionswerkzeuge der professionellen Veranstaltungsproduktion als sehr wichtig und die Verwendung des UHF Bereichs als zwingend notwendig eingestuft werden – eine Arbeit von vielen Nationen mit der sich die deutsche Politik rasch auseinandersetzen sollte. Vielleicht finden sich hier Anregungen für eine angepasste Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung?
Von anderen Lesern wird angemerkt, dass das folgende Zitat auf großes Unverständnis seitens der aktuellen Frequenznutzer trifft:
„
...Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich…
„
Hierzu ist anzumerken, dass hierzulande die Beschlüsse der letzten Weltfunkkonferenz immer wieder als Zwang zur raschen Einführung neuer Mobilfunkdienste ausgelegt werden. Erstaunlich ist, dass die Mehrzahl der europäischen Nationen dies bisher nicht so sieht und zunächst sehr genau abwägt.
Ein weiterer Leser schreibt:
„
..die bereits früher geäußerte Position, wonach von „..drahtlosen Mikrofonen, denen bis 2015 Bestandsschutz zugesichert wird, aber keine Störung für alle anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdienste ausgehen darf“, ist mit sehr großer Vorsicht zu betrachten.
D.h., die Funkmikrofone müssen sofort weichen, wenn die Mobilfunkunternehmen die Frequenzen nutzen wollen, da eine Störung durch Funkmikrofone nicht auszuschließen ist. Dies wäre wirklich eine kalte Enteignung und müsste dann eigentlich durch das Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.
„
Weiter wird als beachtenswert ausgeführt:
„
Viele Funkmikrofone (z.B.) im Hotelsektor werden ohne Techniker betrieben. Oft wird nur die Mikrofonanlage ausgeliefert und der Kunde betreibt sie selbst (z.B. 1 – 2 Clipmikrofone).
Auch in der Kleinkunst sind viele Künstler mit Funkmikrofonen unterwegs. Sie sind durchaus in der Lage Mikrofone einzuschalten und an eine Verstärkeranlage anschließen. Funkverträglichkeitsprobleme können sie allerdings nicht lösen.
Wie soll es mit den zukünftig wieder geplanten Einzelzuteilungen als Ersatz der Allgemeinverfügung ablaufen? Oft kommt morgens ein Anruf aus einem Hotel und eine halbe Stunde später soll die Mikrofonanlage aufgebaut und bereit sein. Diese Anrufe kommen meist so gegen 8:00, wenn der Referent vor dem Frühstück in den Seminarraum geht und feststellt, dass er noch Funkmikrofone braucht. Einzelzuteilungen pro Veranstaltung wären kaum realisierbar und würden nur die Mietkosten in die Höhe treiben.
In einem Konzept, welches die Regulierungsbehörde kürzlich vorstellte, wird von einem zyklische Ersetzen der Funkmikrofone (natürlicher Churn) gesprochen. Fakt ist allerdings, dass Funkmikrofone in der Preisklasse um 5.000 € werden regelmäßig gewartet und durchaus eine Lebenszykluszeit von 15 Jahren aufweisen. Kürzere Lebenszyklen erzwingen höhere Mietgebühren. Diesen Aspekt sollte die Politik auch bedenken.
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M. Fehr, 28.Mai 2009
Eben wurde ich auf eine Konversation mit einem Abgeordneten aufmerksam gemacht:
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Gregor Linßen, 13.05.2009:
Sehr geehrter Herr Krings,
ich wende mich an Sie, weil Sie Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien sind.
Es geht um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung (790 bis 860 MHz) an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit DSL und hätte gerne Ihre Meinung zu den Argumenten.
Sollte es zur Neuvergabe des Funk-Frequenzbandes werden
1) zehntausende von vorhandenen Funkübertragungsanlagen unbrauchbar gemacht
2) deren Besitzer werden faktisch enteignet.
3) kulturelle Veranstaltungen aller Ebenen (vom professionellen Musical bis zur unkomplizierten Beteiligung des Publikum in einer Diskussion) in die Anfangszeit der Veranstaltungstechnik zurückgeworfen.
Außerdem wird der Bestandsschutz (eigentlich bis 2015, wenn ich richtig informiert bin) ausgehebelt.
Internet liegt im Interesse der Gesamtbevölkerung. Ok. Aber es gibt mit Sicherheit andere Lösungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung. Aber sie werden die Firmen mehr Geld kosten als die Funklösung. Oder sie haben noch nicht genug über eine Alternative zum "leichten" Weg nachgedacht.
Ist es aber nicht unrechtmäßig, durch Enteignung Werte zu vernichten, damit andere Geld sparen?
Ich hoffe Sie lesen diese Anfrage vor der Abstimmung am Freitag, den 15.5.09
Mit freundlichem Gruß
Linßen
dipl. Toning. im VDT
und christlicher Liedermacher
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Dr. Günter Krings antwortet am 22.05.2009:
Sehr geehrter Herr Linßen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen angesprochenen Veränderungen gehen zurück auf die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, die am 4. März 2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und ein wesentlicher Teil der Strategie zur Erschließung des gesamten Landes – also auch der berühmten "weißen Flecken" – mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist.
Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. "Weißen Flecken" in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der "Digitalen Dividende" zu schließen.
Es ist zutreffend, dass ein Teil des Frequenzspektrums, nämlich die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz, neben bevorrechtigten Nutzungen aktuell auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt wird. Diese (nachrangige) Funkanwendung genießt aber leider keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Denn die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).
Im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrophonanwendungen gelten die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf am 31.12.2015 weiter. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Allerdings kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht vollumfänglich gewährleistet werden.
Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Funkverträglichkeit allerdings nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.
Die Frage der Umstellungskosten ist gegebenenfalls im Rahmen der Neuvergabe des Frequenzspektrums zu prüfen und zu entscheiden und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich in seiner kommenden Sitzung eingehend mit der gesamten Problematik befassen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur noch in diesem Sommer Anhörungen zu diesem Thema durchführt. Ich bin zuversichtlich, dass die für die Nutzung der Funkmikrofone nach dem 31.12.2015 geltenden Frequenzen am Ende des Jahres feststehen, so dass die Industrie Modelle für diese Frequenzen entwickeln kann. Die Nutzer der Technik können dann wieder zukunftssichere Mikrofone kaufen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich "unbrauchbar" wird. Vielmehr wird es einige Zeit dauern, bis die Bundesnetzagentur die Frequenzen vergeben haben wird und es wird weitere Zeit vergehen, bis die Anbieter dieser neuen Funkanwendungen, ihr Netz soweit ausgebaut haben, bis es zu Störungen kommen kann. Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
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Sie finden die Informationsseite hier
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Persönliche Anmerkung:
Ich finde es wirklich gut, dass Mikrofonanwender mit Ihren Abgeordneten das gemeinsame Gespräch suchen und finden; auch zu den "Mikrofonfrequenzen".
Zwei Statements stimmen mich aber nachdenklich:
1) "..dass Ihre Veranstaltungstechnik durch die Entscheidung der Bundesregierung zur Breitbandstrategie nicht ad hoc und vollumfänglich "unbrauchbar" wird. Vielmehr wird es einige Zeit dauern.."
-> Das weckt in mir nicht wirklichen Optimismus.
2) "..Darüber hinaus erwarte ich nicht, dass diese neuen Funkanwendungen auch in Ballungsräumen angeboten werden, da sich diese Technik nicht für Ballungsräume eignet und dort auch bereits eine Breitbandversorgung auf DSL- und – zumindest teilweise – VDSL-Basis existiert.."
-> Ob das mit den Plänen der Mobilfunkunternehmen, die genau auf ein Kerngeschäft in den Ballungsgebieten abzielen, vereinbar ist?
Es bleibt zu hoffen, dass ich diese Punkte letztlich nur falsch interpretiert habe und sich die Wirlichkeit besser darstellen wird..
Matthias Fehr
M. Fehr, 23. Mai 2009
Andreas Keck (FDP) schreibt am 24.04.2009 unter "Vorstellung(en) eines Liberalen":
Bundesregierung planlos oder ignorant?
Zu der geplanten Umwidmung der Funkfrequenzen (BR-Drs. 204/09 vom 4.3.2009; Ersatzlose Streichung des Frequenzbandes von 790 MHz bis 862 MHz für den Betrieb der Funkmikrofone zugunsten der Telekommunikationbranche) war meine erste Reaktion: Das glaube ich nicht.
Sollen wirklich tausende von Funkmikrofonen von Veranstaltern, Künstlern, Musikern auf den Müll wandern? Wer bezahlt das alles? Die wenigsten Musiker verdienen so viel, dass sie das locker wegstecken. Wenn das so kommt, ist das "kalte" Enteignung von Privateigentum.
Oder wird es eine konjunkturstärkende Abwrackprämie für Funkmikrofone geben? Das wäre zwar wirtschaftspolitisch genauso falsch wie die Abwrackprämie für Autos aber wenigstens halbwegs fair. Aber nur wenn die Abwrackprämie so hoch ist, dass der Kauf einer neuen Anlage "aufkommensneutral" ist.
Natürlich ist der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur wichtig. Aber das darf nicht einseitig zu Lasten einzelner Berufsgruppen gehen.
Ich fordere die Verantwortlichen in der Bundesnetzagentur und die Bundesregierung auf, hier eine faire und technisch sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der Interessen der jetzigen Nutzer des fraglichen Frequenzbandes zu finden.
Und unsere liberalen Mandatsträger bitte ich herzlich, gut aufzupassen, dass unsere Bundesregierung hier keinen "Schmarrn" macht. Danke!
Sie finden seine Homepage hier
M. Fehr, 13. Mai 2009
Wir mir bekannt wurde, haben sich der Deutsche Schwerhörigenbund DSB (Interessenvertreter der hörgeschädigten Menschen), die Arbeitsgemeinschaft für evangelische Schwerhörigenseelsorge AFESS, die Hannoversche Cochlear Implant Gesellschaft HCIG (Interessenvertreter von CI- operierten, hörgeschädigten Menschen) und die Firma Humantechnik (Hilfsmittelhersteller für hörgeschädigte Menschen) an die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Frequenznutzung und Beachtung der Störproblematik im Rahmen der Diskussion zur "Digitalen Dividende" gewand.
Offenbar gibt es eine vielfältige UHF-Nutzung im Frequenzbereich ab 863 MHz, die der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt ist. Mit der Einführung neuer Mobilfunktechnik im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz, die auch am Körper getragen werden soll, ist mit Störungen zu rechnen. Diese Beeiflussung muss vor einer Frequenzvergabe an neue Mobilfunkanwendungen sorgfältig untersucht und in die Frequenzplanung einbezogen werden.
Link zum Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB)
Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder
M. Wittekind, März 2009
Mail an den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann, MdB, SPD:
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Hartmann,
vielen Dank für die Email, die Sie an Herrn Dr. Biegler gesendet haben.
Herr Dr. Biegler steht an Fastnacht in Flörsheim auf der Bühne und ich übertrage ihn als Dienstleister im Event-Bereich in den Saal.
Unsere Bedenken sind, dass wir in Zukunft keine Show - und dazu gehört auch die Fastnacht - mehr in dem vom Publikum gewohnten Standard bieten können.
Es ist richtig, dass die Verfügung 91/2005 uns die Nutzung der Frequenzbereiche 790-814 sowie 838-862 MHz bis 31.12.2015 zusichert. Die digitale Dividende bezieht sich aber auf den gesamten Bereich von 790-862 MHz, der von den Mobilfunkanbietern genutzt werden soll - vorwiegend mit der Argumentation der Erschließung der ländlichen Gebiete für DSL.
Die erste Konsequenz ist, dass zunächst in diesen Regionen keine Funkmikrofone mehr betrieben werden können.
Ist es sehr wahrscheinlich, dass die Mobilfunkanbieter mit verschiedenen Techniken arbeiten werden. Aus meiner Sicht werden sie sich nicht auf die Versorgung der DSL-Diaspora beschränken, da das auf Dauer nicht effizient ist, sondern sehr schnell auch die Ballungsgebiete mit der neuen Technik bedienen wollen.
Außerdem: Der Frequenzbereich soll auch im Rahmen der UMTS Lizenzen versteigert werden. Und für UMTS Lizenzen gilt derzeit keine Einschränkung auf bestimmte Regionen.
Sie schreiben von der zu nutzenden Mittenlücke (820-832 MHz). D.h., Unterband ist 790-820 MHz und Oberband ist 832-862 MHz.
Daraus folgt: genau die Bänder, die wir derzeit nutzen, fallen weg. Die auf dem Markt befindlichen Funkmikrofone sind jedoch alle in ihrem einstellbaren Frequenzbereich beschränkt.
11 meiner 17 Funkmikrofone können im Bereich 800-830 MHz eingestellt werden (Shure UHF R2); 6 meiner 17 Funkmikrofone im Bereich 782-810 MHz.
So wie mir, wird es den meisten Anwendern in Deutschland gehen, denn die meisten Funkmikrofone arbeiten in den von den Mobilfunkanbietern beanspruchten Frequenzbereichen und werden damit unbrauchbar.
Ein Beispiel aus der Praxis: Während des Fastnachtsauftritts der „Spassmacher Company“ in Flörsheim sind 17 Funkmikrofone gleichzeitig in Betrieb. Diese belegen das gesamte Band von 790-814 MHz und können nicht gleichzeitig intermodulationsfrei in der verbleibenden Mittenlücke betrieben werden.
Was nutzt mir eine Zusicherung bis 31.12.2015, wenn die Mobilfunkanbieter mit Leistungen von einigen 1000 W senden, während meine Funkmikrofone lediglich 50mW Sendeleistung haben dürfen.
Wie kann künftig dem Kunden ein sicherer Betrieb gewährleistet werden?
Was ist, wenn der Künstler auf der Bühne den Sender abschaltet, bevor der Tontechniker den Kanal dicht gemacht hat? Empfängt der Empfänger eine Störung des digital sendenden Mobilfunk-Endgerätes, so wird diese gnadenlos mit maximaler Leistung über die Lautsprecheranlage übertragen. Stellen Sie sich bitte einmal eine derartige Störung in einem Konzert oder Rock am Ring vor. Bei den dort vorhandenen Leistungen der Lautsprecheranlagen liegt das weit über der Schmerzgrenze der Ohren.
Die vorgeschlagenen Frequenzbereiche von 1400-1500 MHz sowie 1785-1805 MHz haben den großen Nachteil in die Nähe der Resonanzfrequenz von Wasser zu kommen (ca. 2,6 GHz), was bedeutet der menschliche Körper absorbiert einen beträchtlichen Teil der Sendeleistung. Dies wirkt sich negativ auf eine sichere Übertragung aus.
Die Allgemeinzuteil des Bereiches 1785 bis 1805 ist zudem auch nur bis zum 31.12.2016 befristet.
Ob der Bereich 820-832 MHz störungsfrei zu nutzen ist, wage ich zu bezweifeln. Er liegt mitten zwischen starken Sendern von Mobilfunkanbietern und Anwendergeräten (Handy, Laptop etc.), die die Dienste der Mobilfunkanbieter nutzen.
Man muss auch in Zukunft davon ausgehen, dass bei Konferenzen, Parteitagen etc. die Teilnehmer der Veranstaltung ihre Laptops, Handy etc. dabei haben und nutzen werden und damit unbeabsichtigt aber immer wieder die Veranstalter-Mikrofone stören werden.
Ob der Bereich von 470-790 MHz für Funkmikrofone nutzbar sein wird, hängt davon ab, ob auch ganz TV-Kanäle deutschlandweit bzw. europaweit für Funkmikrofone reserviert werden. Es geht auch nicht nur darum, einzelne Funkmikrofone in einzelnen Lücken zu platzieren. Selbst für kleine Produktionen werden durchaus mal 20 Funkkanäle benötigt; Musicals benötigen beispielsweise wesentlich mehr Funkkanäle:
König der Löwen: TV Kanal 61-67
Dirty Dancing: TV Kanal 63-68
Wetten dass (1.3.2005): TV Kanal 24, 27, 29, 30, 32, 41, 43, 55-69
Auch der Rundfunk hat mittlerweile in diesem Bereich weiteren Bedarf für Breitbandübertragung angemeldet (HDTV).
Die Umstellungskosten auf eine neue Technik bedeuteten bei derzeitigen Gerätepreisen für meine Firma:
17 Kanäle mit € 5.000,-- pro Kanal = € 85.000,--
Die Firma Neumann & Müller beziffert ihre Umstellungskosten auf:
500 Kanäle mit € 5.000,-- pro Kanal= € 2.500.000,--
Bei ca. 700.000 Funkmikrofonen in Deutschland liegen die Umstellungskosten wahrscheinlich im Milliardenbereich.
Welche Investitionen dabei kommen wohl auf Theater, Kulturzentren, Stadthallen, Bürgerhäuser, Vereine zu?
Verschiedentlich habe ich bislang auch das Argument gehört, diese Ersatzinvestitionen würden die Wirtschaft ankurbeln. Dies ist nur einseitig richtig, nämlich für den Bereich der Funkmikrofone, denn momentan verzeichnen deren Hersteller einen absoluten Umsatzrückgang. Wer jedoch größere Investitionen für Funkmikrofone tätigen muss, wird in dieser Zeit kein Geld mehr haben für sonstige Ton-, Licht-, Video- und Bühnentechnik.
Für die Veranstaltungsbrache gilt: auch wir benötigen eine Planungssicherheit. Einerseits muss sich für die Hersteller eine Entwicklung lohnen, andererseits müssen den Käufern Betriebszeiten garantiert werden, in denen sich die Geräte amortisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Michael Wittekind
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Antwort vom 07.04.2009
Sehr geehrter Herr Wittekind,
ich habe Ihre anschaulichen Ausführungen aufmerksam gelesen und empfinde Ihre Forderung nach Planungsicherheit bzw. garantierten Betriebszeiten als sehr plausibel. Daher habe ich Ihre Email mit der Bitte um Kenntnisnahme an den zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Fachpolitiker Martin Dörmann, MdB weitergeleitet.
MIt freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die Osterfeiertage
Michael Hartmann, MdB
Stellv. Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Obmann im 1. Untersuchungsausschuss
M. Fehr, 21. März 2009
Mail an den Bundestagsabgeordneten Johannes Andreas Pflug, SPD:
Sehr geehrter Herr Pflug,
Gestatten Sie mir bitte, mich Ihnen zunächst vorzustellen...
...Ihr Forum und die darin diskutierte Fragestellung „Umwidmung von UHF-Frequenzen“ habe ich mit großem Interesse gelesen. Ihre Art, wie Sie auf das Thema eingehen, hat mich angeregt den Kontakt zu Ihnen zu suchen.
Allerdings erscheint mir der Kontext Ihrer Antwort erstaunlich deckungsgleich mit anderen Reaktionen und scheint auf derselben Quelle zu beruhen. Ich bitte Sie daher einzuräumen, dass diese Quelle möglicherweise auf andere Informationen und anderes Verständnis der Sachlage gründet.
Wie stellt sich mir persönlich die Situation dar?
Es gibt eine politische Beschlusslage mit absehbar abschließender Beschlussfassung, die die bisherige Frequenzzuweisung im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz ändern will/wird. Betroffen davon sind, in Kurzfassung, die bisherigen Nutzer und begünstigt werden Mobilfunkunternehmen.
Derartige politische Entscheidungsprozesse finden immer wieder statt und trotzdem ist diesmal offenbar etwas anders. Geändert haben sich die Herangehensweise und die Umsetzungspraxis. War es bisher üblich, vor gravierenden Änderungen der Frequenzzuweisung die Folgen zu untersuchen und die damit betraute Gremienarbeit zu berücksichtigen, ist diesmal dazu „keine Zeit“.
Da es sich bei den Betroffenen sehr oft um Kunst- und Kulturschaffende handelt, möchte ich die aktuelle Situation in ein vergleichendes Beispiel überführen:
Eine freischaffende Theatergruppe hat im Rahmen der Kulturförderung von einer Gemeinde kostenlosen Mietraum bekommen. Für diesen Raum interessiert sich jetzt ein Unternehmen und verspricht der Gemeinde hohe Steuerzahlungen. Es kommt, wie es kommen muss. Die Gemeinde steht vor einer Entscheidung Steuern gegen die eigenen Kulturinteressen. Fände man allerding geeigneten Ausweichplatz für die Theatergruppe und würde diese beim Umzug tatkräftig unterstützen, gäbe es eine Lösung. Ein Deal kommt zustande. Die Gemeinde und das interessierte Unternehmen vereinbaren eine Übergangsregel, helfen einander und alle gewinnen – so sollte es laufen!
Bei den „Kulturfrequenzen“, eine gerne von den Anwendern verwendete Vereinfachung, ist es leider anders. Der „Mietvertrag“ wird gekündigt und der „Auszugstermin“ auf den 31.12.2015 festgeschrieben. Neuer Mietraum wird vermutet, kann aber derzeit noch nicht zugewiesen werden – könnte auch schiefgehen. Natürlich kann der „Theaterbetrieb“ weiter gehen und das wird schriftlich versichert. Allerdings kann der neue Mieter sofort mit den Bauarbeiten beginnen und schon einmal im Eingangsbereich des Theaters, testweise versteht sich, erste Produktionslinien aufstellen und betreiben.
Sie werden anmerken, das kann nicht gut gehen und da stimme ich mit Ihnen überein.
Kommen wir zurück auf die UHF-Frequenzen. Die Nutzung soll auslaufen, ein Bestandsschutz wird bis 2015 zugesichert, gleichzeitig werden die Frequenzen für Mobilfunkunternehmen geöffnet.
Die Umsetzungsverordnung (FreqBZPV) führt in der Fußnote 36 aus:
„Der Frequenzbereich 790 – 862 MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen. Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich 790 – 862 MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen. „
Was ist daran problematisch?
• „Vorrangig in ländlichen Gebieten“ schließt andere Räume, z.B. die Ballungsgebiete, ausdrücklich mit ein.
• Der Begriff „ländliche Gebiete“ wurde trotz intensiven Nachfragens nicht spezifiziert und es gibt die Meinung, dass damit auch die Randregionen von Ballungsgebieten gemeint sein könnten.
• „So bald wie möglich“ heißt offenbar, es geht sofort nach der Zustimmung der Länder los.
• „Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich 790 – 862 MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen.“
Jetzt wird es konkret. In diesem Bereich werden wahrscheinlich 4 TV-Sender betrieben, da bisher dieser Bereich gar keine Rundfunkfrequenz ist, sondern militärisch genutzt wird. Der TV-Empfang wird also geschützt. Für rund 600000 drahtlose Mikrofone konnte kein Schutz formuliert werden. Zitat: „Es bestand noch nie ein Schutzanspruch.“
Zusammenfassung:
Aus der Sicht der Mikrofonanwender besteht derzeit auf Grundlage der Vfg 91/2005 durch die Frequenzteilung mit einem militärischen Primärdienst das Gewohnheitsrecht der flexiblen Frequenznutzung durch Allgemeinverfügung, gepaart mit hoher Produktionsqualität, da es keine weiteren Nutzer gibt.
Dieser klare Vorteil zugunsten der „Kulturfrequenzen“ soll durch den Beschluss zur FreqBZPV beendet werden, ohne das zuvor die Zuweisung von alternativen Frequenzen mit vergleichbarer Qualität vollzogen wird. Die Formulierung „Die Bundesregierung wird sich auf europäischer/internationaler Ebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig alter-native Frequenzbereiche für diese Nutzungen verfügbar sind“ ist sicher ernst gemeint, enthält aber keine verbindliche Zusage. Zumal eine sofortige Zweitnutzung eingeräumt wird ohne dass zuvor Verträglichkeitsaspekte untersucht wurden.
Ich möchte Sie bitten im Rahmen Ihres Auskunftsrechts und im Interesse der professionellen Veranstaltungsproduktion sich für einen hochqualitativen Bestandsschutz der Vfg 91/2005 und für die verbindliche Zuweisung von alternativem Spektrum mit gleicher Qualität einzusetzen. Weiter müssen die Fragen der „Umzugshilfe“ geklärt werden.
Im meiner bewusst knapp gehaltenen Position, bin ich nicht auf weitere Aspekte, wie z.B. der Breitbandinitiative der Bundesregierung (die ich ausdrücklich unterstütze) eingegangen. Die betrauten technischen Gremien haben mit politischer Unterstützung durchaus das Potenzial derartige Vorhaben zum allseitigen Vorteil umzusetzen – die Bereitschaft der Organisationen, die ich vertrete, liegt vor.
Weitere Informationen: www.apwpt.org
Matthias Fehr
Prof. Eberhard Müller 05. März 2009
Offener Brief an den Bundeswirtschaftsminister:
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
aufgrund der großen Dringlichkeit für einen kleineren, aber wichtigen Wirtschaftszweig der Deutschen Medien-, Theater- und Veranstaltungswirtschaft wende ich mich direkt an Sie, um Sie auf ein Problem aufmerksam zu machen, welches Ihnen bei der Vergabe der Frequenzen an die Mobilfunkbetreiber (siehe Anhang www.heise.de.pdf) in der Kabinettsitzung am vergangen Montag wahrscheinlich nicht bekannt war.
Das Problem:
Der vom Kabinett vergebene Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz liegt entgegen den Aussagen des Bitkom-Präsidenten Scheer nicht "weitgehend brach", sondern in diesem Frequenzspektrum liegen alle drahtlosen Produktionsmittel für die Rundfunkanstalten, Theater (Sprechtheater, Oper, Musical usw.) Veranstaltungstechnikfirmen, Hallen, Messen, Kirchen usw.
Also alle drahtlosen Mikrofone, drahtlosen Kameras, drahtlosen Kopfhörer für Künstler, Bühnen usw.
Deutschland ist hier mit Sennheiser, Beyer Dynamik usw. ein weltweit führender Hersteller. Sennheiser hat für seine Entwicklung des Mikroports sogar einen Grammy verliehen bekommen.
Durch diese Entscheidung werden alle vorhandenen Produktionsmittel mit einem Schlag unbrauchbar und wertlos. Ganz abgesehen davon, dass keine Show, Fernsehsendung, Parteitag, Messe usw. mehr in der gewohnten Weise im auf der Welt üblichen Standard durchgeführt werden kann. Das "Mutterland der drahtlosen Mikrofonie" fällt zurück ins Kabelwirrwarr der frühen 70er Jahre.
Die Industrie, Künstler, deren Verbände und betroffene Anwender haben einen Verein www.apwpt.org gegründet, der auf dieses Problem aufmerksam machen wollte und die Politik darüber informieren wollte, dass im besagten Frequenzbereich entgegen der Aussagen mancher Interessengruppen eben doch sehr viel passiert. In diesem Verein wird versucht, im europäischen Kontext eine Lösung und Einigung zu finden die es ermöglicht, weiter drahtlos zu produzieren und trotzdem Breitbandinternet in einem anderen Bereich zu nutzen bzw. möglich zu machen. Leider ist dieser Verein, in dem alle Betroffenen nur nebenbei ehrenamtlich arbeiten, wohl nicht groß und mächtig genug, um sich ausreichend Gehör zu verschaffen.
Deshalb wende ich mich direkt an Sie mit der Bitte, Ihren Fachleuten "auf den Zahn zu fühlen" und diese auf das Problem der drahtlosen Produktionsmittel bei Rundfunk, Fernsehen, Theater, Veranstaltungswirtschaft, Hallen- und Messebetreibern usw. hinzuweisen. Der Verein geht aufgrund von Herstellerzahlen, ca. 700.000 drahtlosen Funkstrecken (Kameras, Mikrofone, Kopfhörer . . .) in Deutschland aus. Auch in unserer Firma sprechen wir von ca. 500 Kanälen mit einem Anschaffungspreis von ca. 5.000,-- € pro Kanal (= 2,5 Mio €).
Auch Sie wollen bei Ihrem nächsten Interview, Ihrer nächsten Show, Ihrem nächsten Parteitag usw. gewohnt professionell "rüber kommen".
Lassen Sie unserer Branche die Chance dafür!
Helfen Sie uns dabei, die für drahtlose Produktionsmittel notwendigen Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz weiter störungsfrei nutzen zu können.
NEUMANN & MÜLLER GmbH & Co. KG
Geschäftsleitung
Prof. / Dipl.-Ing. Eberhard Müller
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Reaktionen:
Freitag, 6. März 2009 / www.lux-av.net
Bundesregierung gibt Funkfrequenzen für Breitband-Ausbau frei...
... und treibt allen Beteiligten der Veranstaltungstechnik die Sorgenfalten in die Stirn.
Einen guten Überblick über die Problematik verschafft der offene Brief von Prof. Eberhard Müller an den Wirtschaftsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, dem wir uns hier gerne anschließen wollen.
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Antwort des BMWI:
Sehr geehrter Herr Prof. Müller,
Vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Minister zu Guttenberg, der mich gebeten hat, diese zu beantworten.
Richtig ist Ihre Feststellung, dass das Bundeskabinett am 4.3.2009 eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Funkfrequenzbereichen an Funkdienste verabschiedet hat. Mit dieser Verordnung wird u.a. der Frequenzbereich 790 - 862 MHz dem Mobilfunkdienst auf primärer Basis zugewiesen. Diese Zuweisung ermöglicht in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen.
Damit setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Breitbandstrategie um (siehe: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=292090.html).
Die UHF-Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz werden, wie von Ihnen erwähnt, neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) mitgenutzt. In diesem Frequenzteilbereich arbeiten jedoch nicht alle drahtlosen Produktionsmittel.
Die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).
Jedoch ist die Allgemeinzuteilung befristet bis zum 31.12.2015. D.h, drahtlose Mikrofontechnik kann auch weiterhin bis zum Ablauf diesen Datums genutzt werden.
Die Frequenzbedarfe der drahtlosen Produktionstechniken werden auch über diesen Zeithorizont hinaus uneingeschränkt anerkannt, allerdings ist eine Verlagerung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich.
Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWM-Systeme verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452 - 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.
Im Hinblick auf die von Ihnen genannte Interessensvertretung der Nutzer drahtloser Produktionsmittel, der "Association of Professional Wireless Production Technologies", gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Erarbeitung o.g. Verordnung bereits Gespräche mit Spitzenvertretern des Verbandes geführt wurden. Ziel dieser Gespräche war das Kennenlernen und Berücksichtigen der Interessenslage der Nutzer drahtloser Produktionsmittel sowie das gemeinsame Entwickeln von Lösungen. Letzteres manifestiert sich bereits beispielhaft in der aktiven Mitarbeit von Vertretern des Verbandes in der mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragten Arbeitsgruppe.
Abschließend lassen Sie mich noch darauf aufmerksam machen, dass im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrofonanwendungen die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf weiter gelten. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Insbesondere kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wegner
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat Frequenzpolitik